Inhaltszusammenfassung:
Die Wahrnehmung der AIDS-Problematik wird in der Rechtsprechung und in Teilen der Literatur durch Stereotype bezüglich der betroffenen Minderheiten bestimmt. Sie fordern demgemäß zur AIDS-Prävention harte staatliche Eingriffsmaßnahmen und strafrechtliche Sanktionen gegen verantwortungslose HIV- infizierte. Die Gegenmeinung setzt statt dessen auf Aufklärung und Entstigmati- sierung. Beide Konzepte fußen auf einem Kausalitätsdenken, das die Infizierten zu Tätern macht, die die Gesellschaft bedrohen. Die Verwerflichkeit nicht-monogamer Sexualität wird säkularisiert. Dieses Ursachendenken wird durch die Verstärkung von Vorurteilen mit rechtlichen Mitteln zur selbsterfüllenden Prophezeiung. Eine Lösung des Problems liegt jedoch nicht in verstärkter gesellschaftlicher Kontrolle und dem Einsatz des Strafrechts gegen die betroffenen Minderheiten. Dem verfassungsmäßigen Verständnis des Menschen als eigenverantwortliches Individuum entspricht vielmehr die Aufklärung über bestehende Risiken und die Auseinandersetzung mit Ängsten und Vorurteilen.