Inhaltszusammenfassung:
Der Verf. schlägt einen Bogen von der Deportationsstrafe im römischen Recht bis zum Institut der Ausweisung im Ausländerrecht der Gegenwart. Waren die historischen Wegbereiter der modernen Deportation noch in erster Linie strafrechtliche Sanktionen, so entwickelte sich die Deportation ab dem 15. Jahrhundert zu einem Mittel, mit dessen Hilfe die seefahrenden Nationen Kolonien besiedeln, sichern und ausbauen konnten. Abgesehen von einem kurzen Versuch Preußens, die Deportation als Verwaltungsmaßnahme einzuführen, entwickelte sich in Deutschland keine Deportationsstrafe. Gerade in diesem Versuch sind jedoch deutliche Parallelen zur Ausweisungssystematik im geltenden Ausländergesetz zu sehen, die vehement den strafenden Charakter verneint, gleichwohl aber in der Tradition der historischen Deportation funktioniert.