Inhaltszusammenfassung:
Bei einer kriminologiekritisch motivierten Gegenüberstellung von akademischer und administrativer Kriminologie kommt die differenzierte Betrachtung der administrativen Kriminologie in der Regel zu kurz. Es macht jedoch einen Unterschied, ob Kriminologie z.B. im praktischen Kontext von Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder Rechtsprechungsinstitutionen tätig wird, von welcher Seite sie in den Prozess der institutionellen Machtbalance eingreift. Heute dominiert die (lokale) Sicherheitsverwaltung Kriminalpolitiken und kriminologisches Wirken. Die herrschende Konstellation im kriminalpolitischen Feld, eine kümmerliche Kriminologie für Legislative und Judikative, bringt die Vernachlässigung von kritischen Fragestellungen mit sich.