Inhaltszusammenfassung:
Der Beitrag geht von der Annahme aus, dass der Einzug der Sozialen Arbeit in das Feld der Kriminalitätskontrolle einer historischen Verbindung von Strafe und Wohlfahrt geschuldet war. Soziale Arbeit repräsentierte dabei einen wesentlichen institutionellen Träger einer wohlfahrtsorientierten Logik in der Strafjustiz. Vor dem Hintergrund aktueller Veränderungsdynamiken im Feld der Kriminalitätskontrolle wird der Frage nachgegangen, ob und inwiefern ein Fortbestehen sozialarbeiterischer Interventionen nach wie vor mit einer wohlfahrtstaatlichen Orientierung einhergeht. Die Analyse legt die Annahme nahe, dass sich diese beiden Elemente inzwisc:hen tendenziell entkoppelt haben.