dc.contributor.advisor |
Nettesheim, Martin (Prof. Dr.) |
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dc.contributor.author |
Huang, Wei-Ju |
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dc.date.accessioned |
2025-06-23T08:36:43Z |
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dc.date.available |
2025-06-23T08:36:43Z |
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dc.date.issued |
2025-06-23 |
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dc.identifier.uri |
http://hdl.handle.net/10900/167059 |
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dc.identifier.uri |
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1670590 |
de_DE |
dc.identifier.uri |
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-108386 |
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dc.description.abstract |
In der vorliegenden Dissertation befasst sich mit der Untersuchung der gerichtlichen Überwachung der Geldpolitik von Notenbank. Der Zweck der Studie ist es, den aktuellen Stand der gerichtlichen Überwachung der Geldpolitik im europäischen Kontext zu erläutern und eine zukünftige Entwicklungsrichtung vorzuschlagen.
Ein allgemeiner Sachstand wird im ersten Teil der Dissertation dargestellt: Die Erweiterung der Notenbankpolitik bzw. der Geldpolitik ist ein neues Phänomen und löst weltweit eine schwierige Rechtsfrage auf, die geldpolitischen Befugnisse durch das Recht zu regulieren. Einer der Probleme besteht darin, dass die unabhängige Notenbank rechtlich viel Ermessen und Handlungsfreiheit für ihre geldpolitischen Maßnahmen besitzt. Auf der anderen Seite besteht eine enge Verbindung zwischen dem Inhalt der Geldpolitik und den wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen, obwohl die Ausübung der geldpolitischen Befugnisse ernsthaft von denen der finanziellen und wirtschaftlichen Befugnisse getrennt werden sollten. Außerdem ist die geldpolitische Wirkung möglicherweise dynamisch und kann zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung nicht vollständig vorhersehbar sein. Dies erschwert eine substantielle Gerichtskontrolle bzw. eine verfassungsrechtliche Gerichtbarkeit der geldpolitischen Befugnisse, während das Verfassungsgericht für die Kompetenzfrage sowie die Abgrenzung von Recht und Politik zuständig ist.
Im zweiten Teil der Dissertation werden die europäische monetäre Integration, die Wandlung der Aufgabe und der organisatorischen Einstellung der EZB vorgestellt. Nach einer ausführlichen Literaturrecherche kann festgestellt werden, dass der verstärkte Einsatz geldpolitischer Maßnahmen auf den Status der EZB als EU-Organ zurückzuführen ist, der seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon anerkannt wurde. Dies führt dazu, dass die EZB zusätzliche Verfassungsaufgaben übernimmt, während die sekundären Rechtsgrundlagen der geldpolitischen Instrumente gleichbleiben. Aus diesem Grund werden die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten und Bewertungskriterien für geldpolitische Befugnisse diskutiert. Deshalb ist es erforderlich, die Berücksichtigungsfaktoren in Form der allgemein akzeptierten Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzuliegen.
Nach einem Überblick der prozeduralen Voraussetzungen eines zuständigen Verfahrens gegen die EZB-Geldmaßnahmen wird der Meinungsstreit zwischen EuGH und BVerfG in einer Reihe der Vorabentscheidungsverfahren zusammengefasst, dass die Gerichte unterschiedliche Prüfungsstrategie und Prüfungsdichte der Verhältnismäßigkeit haben. Bei den EuGH-Rechtsprechungen fehlt es einer klaren begrifflichen Definition der geldpolitischen Befugnisse. Ebenso wenig wird ein selbstständiges gerichtliches Entscheidungskriterien entwickelt, um die Angemessenheit der betroffenen Anleihekaufprogramme zu bewerten. Bei dem BVerfG fehlen auch die Prüfungszuständigkeit und ein vollziehendes Rechtsargument für eine unmittelbare Kompetenzprüfung der EZB, obwohl das BVerfG die Kompetenzvorstellung der EZB vom EuGH kritisiert.
Die Dissertation behauptet zunächst, dass die Auslegungsmethode des EuGH ergänzt werden sollte, um die geldpolitischen Befugnisse der EZB zu definieren. Zur Berücksichtigung der Umwandlung der EZB durch die Organumstellung wird eine Verstärkung der objektiv-teleologischen und systematischen Auslegungsmethode vorgeschlagen. Die zweite These besagt, dass die materielle Prüfungsdoktrin der Verhältnismäßigkeit an die Sachnatur der Geldpolitik angepasst werden sollte. Zu berücksichtigen ist insbesondere die Zirkularität der geldpolitischen Entwicklungen, so dass die geldpolitischen Maßnahmen nach den verschiedenen Entwicklungsphasen gruppiert werden. Die EZB muss eine Verpflichtung zur Erzählung übernehmen, um die inhaltliche Konsistenz der geldpolitischen Maßnahmen und ihren Zusammenhang mit den periodischen Aufgaben zu begründen, damit das zuständige Gericht die geldpolitischen Maßnahmen in derselben Periode genau untersucht. Ist eine geldpolitische Maßnahme inhaltlich mit den vorherigen Maßnahmen inkonsistent, muss die EZB die Wechseltendenz und die nächsten periodischen Aufgaben erklärt, damit eine vollständige Verhältnismäßigkeitsprüfung vom zuständigen Gericht durchgeführt werden kann. Auf diese Weise kommt dem zuständigen Gericht auch seine Untersuchungspflicht zu. Anzuerkennen ist jedoch, dass die Realisierung der Vorgeschlagenen von dem künftigen Willen der mitgliedstaatlichen Gerichte zum Vorabentscheidungsverfahren abhängt. |
de_DE |
dc.language.iso |
de |
de_DE |
dc.publisher |
Universität Tübingen |
de_DE |
dc.rights |
ubt-podno |
de_DE |
dc.rights.uri |
http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de |
de_DE |
dc.rights.uri |
http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en |
en |
dc.subject.classification |
Europäische Union , Wirtschafts- und Währungsunion , Notenbank , Euro <Währung> , Währungspolitik , Geldpolitik , Deutschland <Bundesrepublik> / Bundesverfassungsgericht , Europäischer Gerichtshof |
de_DE |
dc.subject.ddc |
340 |
de_DE |
dc.title |
Die Juridifikation der Notenbankpolitik - Eine Untersuchung zur rechtlichen Kontrolle der EZB mit rechtsvergleichender Betrachtung |
de_DE |
dc.type |
PhDThesis |
de_DE |
dcterms.dateAccepted |
2025-05-27 |
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utue.publikation.fachbereich |
Rechtswissenschaft |
de_DE |
utue.publikation.fakultaet |
3 Juristische Fakultät |
de_DE |
utue.publikation.noppn |
yes |
de_DE |