Inhaltszusammenfassung:
Alle seit der Föderalismusreform in Kraft getretenen (Jugend-) Strafvollzugsgesetze beinhalten die vom Bundesverfassungsgericht 2006 formulierte Forderung nach Evaluation. Der Strafvollzug sollte seine Wirksamkeit nicht nur am Kriterium der Rückfälligkeit der ehemals Inhaftierten beurteilen (lassen), sondern auch nach alternativen Erfolgsmaßen suchen, die valide und auch steuerungsrelevante Aussagen zulassen. Eine Arbeitsgruppe mit hessischen und niedersächsischen Bediensteten des Justizvollzugs hat zu diesem Zweck ein Konzept zur Messung kriminalitätsrelevanter Merkmale der Gefangenen und ihrer Veränderung während der Verbüßung der Freiheitsstrafe entwickelt. Sie schlägt vor, veränderbare Risikofaktoren der Stra¬ffälligkeit zu Beginn und am Ende der Haft standardisiert zu erfassen und auch den Behandlungsverlauf systematisch zu dokumentieren. Zusammen mit Hintergrunddaten über den Gefangenen ergibt sich ein Messinstrument der Wirksamkeit des Strafvollzugs (MeWiS), das in den beiden Bundesländern in naher Zukunft erprobt werden soll.