Was darf nicht und was sollte HAFTen bleiben? : Forschungsbefunde zu negativen Effekten der Inhaftierung und gelingender Reintegration nach der Entlassung

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/161719
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1617196
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-103051
Dokumentart: Wissenschaftlicher Artikel
Erscheinungsdatum: 2019
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Schlagworte: Strafvollzug
Rückfall
Freie Schlagwörter: Legalbewährung
Rückfälligkeit
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Inhaltszusammenfassung:

Der vorliegende Aufsatz befasst sich aus wissenschaftlicher Perspektive mit der Frage, welche Bedingungen im Strafvollzug die soziale Reintegration und vor allem das Hauptziel des Strafvollzugs, die spätere Straftatfreiheit (Legalbewährung), positiv oder negativ beeinflussen können. Ausgehend von internationalen Befunden, die zeigen, dass der Strafvollzug im Vergleich zu ambulanten Sanktionen keinen oder eher negative Effekte auf die Legalbewährung hat, wird zunächst untersucht, welche negativen Wirkungen der Strafvollzug denn haben kann, welche möglichen Erfahrungen und Einbußen also nicht HAFTen bleiben sollten (psychische Gesundheit, Gewalterfahrungen, Subkulturanschluss, Verlust von Wohnung, Arbeit und sozialen Beziehungen). Im Anschluss wird ausgeführt, was der Strafvollzug tun kann, damit Menschen keine negativen Wirkungen des Strafvollzugs erleiden. In diesem Abschnitt wird auf Studien zum vollzuglichen Klima, zur Gewaltprävention in Haft, zu Maßnahmen der Vollzugsöffnung (Besuche, Lockerungen) und auf das Übergangsmanagement eingegangen.

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