Inhaltszusammenfassung:
Diese Arbeit hat retrospektiv überprüft, ob sich durch die sich stetig verbessernde onkologische Versorgung in den onkologischen Spitzenzentren (CCC) auch die rehabilitative und bewegungstherapeutische Versorgung von GBM-Betroffenen verbessert. Im Fokus stand dabei die Frequenz von rehabilitativen und bewegungstherapeutischen Maßnahmen innerhalb der ersten sechs Behandlungsmonate nach Erstdiagnose eines Glioblastoms am Zentrum Tübingen. Insgesamt wurde der Behandlungsverlauf für 77 Patientinnen und Patienten mit der Erstdiagnose GBM aus dem Jahr 2015 und für 80 Patientinnen und Patienten des Jahres 2019 rekonstruiert und analysiert.
Mittels statistischer Tests wurde zunächst geprüft, ob eine Vergleichbarkeit beider Kohorten gegeben ist. Dafür wurden statistisch signifikante Unterschiede bezüglich der soziodemographischen und klinischen Merkmale ermittelt. Nachdem diese Vergleichbarkeit sichergestellt war, wurde statistisch untersucht, ob es 2019 häufiger zu Rehabilitationsempfehlungen, Rehabilitationsplanungen und/oder Rehabilitationsdurchführungen kam. Auch für bewegungstherapeutische Empfehlungen und Durchführungen wurde dies überprüft. Daneben wurde untersucht, ob es Häufigkeitsunterschiede in Bezug auf den Therapiezeitraum gab. Außerdem wurde analysiert, ob gewisse soziodemographische oder klinische Einflussfaktoren die Wahrscheinlichkeit einer Rehabilitation oder Bewegungstherapie erhöhten.
Die gewonnenen Ergebnisse zeigten keine signifikanten Unterschiede in Bezug auf die Häufigkeit von Rehabilitationsempfehlungen, Rehabilitationsplanungen oder Rehabilitationsdurchführungen zwischen den Kohorten. Ebenso zeigten sich keine signifikanten Unterschiede bezüglich logotherapeutischer Empfehlungen und Durchführungen oder physiotherapeutischer bzw. ergotherapeutischer Durchführungen. Rehabilitative und bewegungstherapeutische Maßnahmen fanden allerdings signifikant häufiger direkt innerhalb der ersten drei Monate der Tumorbehandlung Anwendung. Da ein früher Therapiebeginn wichtig ist, spricht dies für eine prinzipiell gute Versorgung, die in Bezug auf die Verordnungshäufigkeit ausgeweitet werden sollte. Die ECOG- und KPS-Verschlechterungen im Erkrankungsverlauf beider Kohorten betonten die Notwendigkeit einer rehabilitativen bzw. bewegungstherapeutischen Therapie. Dass für den ganzen Beobachtungszeitraum nur bei sehr wenigen Personen eine Rehabilitation bzw. Bewegungstherapie abgebrochen werden musste, unterstreicht dabei die Therapiefähigkeit von GBM-Patientinnen und -Patienten.
Dass nahezu alle Patientinnen und Patienten beider Kohorten eine stationäre Physiotherapie direkt zu Behandlungsbeginn erhielten, spricht überdies für eine gute stationäre physiotherapeutische Versorgung postoperativ am Zentrum in Tübingen. Außerdem zeigen die signifikant häufigeren physiotherapeutischen Empfehlungen und ambulanten Durchführungen in Kohorte 2 eine zusätzliche Verbesserung der physiotherapeutischen Versorgung. Ähnlich verhielt es sich mit den ergotherapeutischen Empfehlungen, welche ebenfalls 2019 signifikant häufiger ausgesprochen wurden. Dies deutet, zusammen mit den steigenden ambulanten Ergotherapien im Jahr 2019, auf eine Verbesserung der ergotherapeutischen Versorgung hin.
Die Studie zeigte darüber hinaus, dass folgende Faktoren die Häufigkeit einer rehabilitativen Maßnahme erhöhen können: weibliches Geschlecht, Versorgung bzw. Unterstützung durch die Familie, Vorhandensein depressiver Symptome, Vorhandensein motorischer Einschränkungen und ein schlechter ECOG-Status bzw. KPS-Index. Daneben konnten folgende Faktoren, welche die Häufigkeit einer bewegungstherapeutischen Maßnahme erhöhen können, ausfindig gemacht werden: privater Krankenversicherungsstatus, Versorgung bzw. Unterstützung durch die Familie, steigendes Alter, Vorhandensein depressiver Symptome und das Vorhandensein motorischer Einschränkungen. In Bezug auf bewegungstherapeutische Maßnahmen konnte nicht abschließend geklärt werden, ob ein hoher oder niedriger KPS bzw. ECOG-Status die Therapiehäufigkeit positiv oder negativ beeinflusst. Ebenso verhielt es sich mit dem Vorhandensein kognitiver Störungen.
Zusammenfassend lässt sich aus dieser retrospektiven Studie schließen, dass die rehabilitative bzw. bewegungstherapeutische Versorgungssituation der GBM-Betroffenen am Zentrum in Tübingen bereits gut ist und sich 2019 im Vergleich zu 2015 verbessert hat. Dennoch sollten die Betroffenen und das medizinische Personal weiter für die Chancen rehabilitativer bzw. bewegungstherapeutischer Maßnahmen sensibilisiert werden, sodass diese noch häufiger Anwendung finden. Zudem sollten mögliche soziodemographische und klinische Einflussfaktoren detektiert werden, damit keine Patientin bzw. kein Patient benachteiligt wird.