Inhaltszusammenfassung:
Täuschungsversuche in Drogensubstitutionsprogrammen sind keine Seltenheit. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Entwicklung eines einfachen Laborverfahren, mit dem eine Aussage gemacht werden kann, ob vorliegende Urinprobe zuvor gefroren gelagert wurde. Das Verfahren soll bei Beurteilung der Probenqualität in Drogen-Substitutionsprogrammen im Routinelabor helfen und mögliche Täuschungsversuche entdecken, um eine optimale Substitutionstherapie zu ermöglichen.
Dazu wurden zwei weitverbreitete, photometrische Verfahren genutzt, um den Enzymaktivitätsabfall der Laktatdehydrogenase (LDH) und der Gamma-Glutamyltransferase (GGT) im Urin unter verschiedenen Lagerungsbedingungen (Raumtemperatur, 4-8°C, -18°C, -80°C) über sieben Tage zu beobachten. Die validierten Verfahren konnten auf gesplittete Proben (n=100) (zwei Lagerungszustände: frisch vs. Gefrierlagerung (7 Tage, -20 °C)) angewandt werden, um Entscheidungsgrenzen und einen Algorithmus für die Abtrennung beider Gruppen durch die Enzymmessung zu erheben.
Die Untersuchung weist zuvor gelagerte (Gefrierfach, -18°C) Urine mit einer Sensitivität von 96,3 % und einer Spezifität von 96,7 % nach. Zusammengefasst ist die vorgeschlagene Erkennungsmethode im Labor einfach zu implementieren. Sie greift auf gut verfügbare klinisch-chemische Serum-Routineverfahren zurück, die sich ohne wesentliche Modifikation auf Urin anwenden lassen. Die Methode wird eingeschränkt durch die physiologische hohe inter- und intraindividuelle Variabilität der Urinausscheidungen beider Enzyme, die keinem individualspezifischen Muster folgt. Dadurch ist die Trennleistung des Verfahrens zwangsläufig eingeschränkt und lässt sich durch analytische Verbesserungen oder weitere Kombination der Marker (Quotienten, Summe, Produkte der Enzymaktivitäten) nicht weiter steigern. Die Spezifität von 96,7% schränkt die ungezielte Anwendung im Routineeinsendegut ein, aufgrund der zu erwartenden niedrigen Prävalenz von zuvor gefroren gelagerten Urinen. Aussagekräftige positive Vorhersagewerte lassen sich nur durch Erhöhung der Vortestwahrscheinlichkeit erreichen, also durch gezielte Untersuchung von verdächtigen Proben und durch Kombination mit weiteren Erkennungsverfahren, die auf eine Täuschungsabsicht bei der Einsendung hinweisen.