Hat eine Erweiterung des Subarachnoidalraums bei Frühgeborenen < 32 Schwangerschaftswochen / < 1.500 g Einfluss auf die weitere neurologische Entwicklung des Kindes?

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/138878
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1388789
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-80225
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2023-04-03
Sprache: Deutsch
Fakultät: 4 Medizinische Fakultät
Fachbereich: Medizin
Gutachter: Poets, Christian F. (Prof. Dr.)
Tag der mündl. Prüfung: 2023-02-27
DDC-Klassifikation: 610 - Medizin, Gesundheit
Schlagworte: Subarachnoidalraum , Frühgeborenes , Erweiterung , Entwicklung
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

In der Nachsorge von Frühgeborenen mit einem sehr geringen Geburtsgewicht (VLBW FG) und einem Gestationsalter < 32 SSW fällt im klinischen Alltag regelmäßig ein erweiterter Subarachnoidalraum ohne weitere Pathologie auf. Die Bedeutung dieses Befundes für das spätere neurokognitive Outcome dieser Kinder ist jedoch unklar. Wir wollten die Häufigkeit erweiterter äußerer Liquorräume (basierend auf sonographisch erhobenen Referenzwerten von 1992) anhand einer aktuellen Population von 77 Frühgeborener aus der eigenen Klinik untersuchen und prüfen, ob eine Erweiterung der äußeren Liquorräume (ELR) prädiktiv für auffällige Werte in den Bayley Scales of Infant Development II sind. Für die sinukortikale Weite (SCW) ergab sich auf Basis o.g. Referenzwerte ein oberer Grenzwert von 3 mm, für die kraniokortikale Weite (CCW) von 4 mm und für die interhemisphärische Weite (IHW) von 6 mm (39). In unserer Studienpopulation lag bei 27 % eine ELR im Sinne einer Erweiterung von IHW und SCW oder CCW größer der Referenz vor. Bei der Erhebung von SCW und CCW zeigt sich jedoch, dass bereits die von uns erhobenen Mittelwerte über den oberen Grenzwerten von Libicher et al. liegen. Die Differenz der Referenzwerte von Libicher et al. und unseren erhobenen Werten lässt sich vermutlich am besten dadurch erklären, dass die Werte von Libicher et al. nicht an FG erhoben wurden. Diese wurden bei Libicher et al. explizit ausgeschlossen, nun werden aber allgemein ebendiese Grenzwerte auch für FG angewendet und daraufhin gegebenenfalls die Diagnose einer ELR gestellt. Bislang ist nicht abschließend geklärt, zu welchem Zeitpunkt eine ELR als pathologisch einzustufen ist. Prinzipiell ist das neurologische Outcome von VLBW FG oftmals deutlich reduziert, nur 40 % der überlebenden Kinder entwickeln sich vollkommen ohne neurologische Beeinträchtigungen (6). Insgesamt zeigt sich in unserem Patientenkollektiv eine erfreuliche neurologische Entwicklung, da nur 5 % eine schwere Entwicklungsverzögerung aufwiesen. Von den Kindern mit schwerer Entwicklungsverzögerung zeigte nur eines (1,3 %) auch eine ELR. Vergleicht man nun die neurologische Entwicklung in den Gruppen mit und ohne ELR, so zeigt sich, dass der Anteil der Kinder mit normaler Entwicklung in der Gruppe der Kinder mit ELR, in der Gruppe ohne ELR, sowie bei der Gesamtheit aller Patienten annähernd gleich ist (81 % vs. 82 % vs. 82 %). Die Ergebnisse aus dieser Arbeit legen den Schluss nahe, dass es keinen Zusammenhang zwischen einer ELR und der neurologischen Entwicklung gibt. Wir schließen daraus, dass die derzeit gängigen Annahmen zur Entwicklungsprognose sowie die klinische Vorgehensweise bei Kindern mit ELR kritisch überprüft werden sollte. Abschließend zeigt sich einerseits die Notwendigkeit von aktuellen Referenzwerten für FG, andererseits sollte die Bewertung einer isolierten ELR als pathologisch zurückhaltend erfolgen.

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