Inhaltszusammenfassung:
Das dem Erziehungsgedanken unterworfene Jugendstrafrecht weist einige prozessuale Besonderheiten auf. Ob und wie diese sich auf das Verständnis der delinquenten Jugendlichen auswirken, wurde durch eine empirische Studie erforscht. Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurden zwölf Prozessbeobachtungen durchgeführt und nach der Hauptverhandlung die jugendlichen Angeklagten anhand eines leitfadengestützten Interviews befragt. Die Untersuchung ergab, dass die Realisierung des Erziehungsgedankens bei allen Jugendlichen in manchen - zum Teil wesentlichen - Punkten bereits am Verstehen scheitert. Dies führt in einigen Verfahren dazu, dass die Verteidigungsfähigkeit des Jugendlichen deutlich eingeschränkt ist. Des Weiteren hat die Analyse ergeben, dass nicht lediglich einzelne Rollen oder Verfahrensschritte nicht verstanden werden, sondern es divergierend ist, was der Jugendliche versteht und was er nicht versteht; dies scheint kein Problem einzelner Verfahrensschritte zu sein, sondern ein breit angelegtes und systemimmanentes Problem darzustellen.