Inhaltszusammenfassung:
Kriminelle Vereinigungen stellen einen spannenden Bereich sowohl des deutschen als auch des türkischen Strafrechts dar. Zunächst gilt es, die Abgrenzung krimineller Vereinigungen von anderen Organisationsformen sowie deren Tatbestandsmäßigkeit sorgfältig zu prüfen. Weiterhin ist bei kriminellen Vereinigungen die relevante Differenzierung zwischen der Beteiligung an einer organisatorischen Struktur einerseits und an einzelnen Straftaten andererseits zu treffen. Bei der zweiten Variante ist die Strafbarkeit des Anführers von besonderer Bedeutung. Trotz der grundsätzlichen Annahme der Theorie Roxins im deutschen Recht sowie der Rezeption der Organisationsherrschaft im türkischen Recht nimmt der Verfasser eine kritische Perspektive auf dieses Thema ein und bereichert die strafrechtliche Diskussion über kriminelle Vereinigungen mit eigenen Vorschlägen zur Gesetzgebung.