Inhaltszusammenfassung:
Die Inhaftierung von Straftätern und Straftäterinnen stellt nicht nur einen gravierenden Einschnitt in das Leben der Gefangenen dar, sondern wirkt sich auch nachteilig auf das Leben der Personen aus, die den Gefangenen nahe stehen. Dies gilt insbesondere für Partnerinnen und Partner, die vor der Inhaftierung mit dem bzw. der Gefangenen zusammenlebten. Die Verfasserin zeigt auf, warum eine partnerschaftsfreundliche Vollzugsgestaltung sowohl aus rechtlicher als auch aus kriminologischer Sicht dringend geboten ist. Dabei stützt sie ihre Argumentation unter anderem auf sozialwissenschaftliche Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Inhaftierung für nicht-inhaftierte Partnerinnen sowie auf die Ergebnisse ihrer Befragung der Justizvollzugsanstalten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zu partnerschaftsfreundlichen Angeboten.